Wanderweg Wildboden - Sandgrube
Ausgangslage
Auslöser für die Planung des Wanderwegs war die seit 1986 geplante und 2001 ausgeführte Terrung der Sergeurisstrasse in Balen. AlsBedingung für die Bewilligung, legte der Kanton St.Gallen den Bau einer Ausgleichsstrecke für Fussgänger fest. Ein Bodenbesitzer erhob damals Einsprache bei der Gemeinde Bad Ragaz gegen die Wegführung über sein Land. Diese veranlasste jedoch den Rückzug der Einsprache, da keine Realisierung des Weges zu erwarten war. Unter anderem, weil mit dem Abbruch der Mittelstation der Pizolbahnen 2007, ein deutlicher Rückgang der Frequenzen auf der Strasse einherging. Das Wanderweg-Projekt wurde aber vom Kanton bewilligt und die Strecke auch in den Karten eingezeichnet obwohl sie nie durchgehend begehbar war. Im Laufe der Jahre und vor allem mit der Digitalisierung der Karten, wurden immer wieder Beschwerden und Anfragen zum Weg gestellt. Die Pol. Gemeinde Pfäfers hat deshalb den Versuch unternommen, den Weg aus den Karten zu löschen und das Projekt damit endgültig zu begraben.
Neuere Entwicklung
Sowohl beim Kanton als auch bei der Gemeinde Bad Ragaz, aber auch bei Valens Tourismus stiess dieses Vorhaben auf Gegenwehr. Die Ersatzpflicht kann nicht einfach ignoriert oder gelöscht werden. Die Pflicht zur Umsetzung des Weges, als Bedingung für ein bereits umgesetztes Bauvorhaben, ist auch nicht verjährt. Es wurde damals kein Zeitfenster für die Umsetzung definiert. In der Folge wurde im Sommer 2022, auf ehrenamtliche Initiative von Valens Tourismus hin, eine Begehung des Weges organisiert, um die Umsetzbar- und Finanzierbarkeit des Weges zu prüfen. Durch den anschliessenden Zeitungsartikel erfuhr der Bodenbesitzer von den Plänen, das Projekt wieder aufzunehmen und erneuerte seinen Einspruch. Axel Zimmermann war zu diesem Zeitpunkt Vertreter der Projektleitung (Pol. Gemeinde Pfäfers). Er suchte in der Folge das Gespräch mit dem Eigentümer um seine Anliegen aufzunehmen und diese bestmöglich in die weiteren Planungen einfliessen zu lassen. Auch Valens Tourismus hat sich mit weiteren Gesprächen und Begehungen tatkräftig für eine Lösung des Konflikts eingesetzt.
Aktueller Stand Projekt
Durch die Zusammenarbeit aller Interessengruppen konnte eine schonende, gut umsetzbare, finanzierbare und attraktive Realisierung des Wanderweges ausgearbeitet werden (siehe Punkt 4)
Eine entsprechende Offerte der einheimischen Tiefbau Rupp AG liegt vor
Die Finanzierung seitens Kanton und Gemeinde Pfäfers ist gesichert bzw. wurde zugesagt
Den allgemeinen Unterhalt würde Valens Tourismus in Fronarbeit übernehmen
Die Gemeinde Pfäfers würde, wie für alle Wanderwege im Gebiet, eine pauschale Aufwandsentschädigung bezahlen. Grössere Aufwendungen können mit bis zu 75% Beteiligung des Kantons finanziert werden
Im Winter wäre der Weg aus Sicherheitsgründen gesperrt
Der Bodenbesitzer würde sich grundsätzlich mit der Umsetzung des Weges abfinden, verlangt jedoch eine Aufwandsentschädigung für den Wegabschnitt beim Einstieg im Gebiet Wildboden
Der bestehende Fahrweg wurde zur besseren Bewirtschaftung der Wiesen durch den Bodenbesitzer angelegt
Gleichzeitig wurde 2005 ein Teil des Gebiets als Quellschutzzone (3 Quellen) ausgewiesen (siehe Karte)
Die Gemeinden wollen der finanziellen Forderung des Bodenbesitzer nicht nachkommen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen
Der neue Gemeinderat Pfäfers würde den Weg gerne löschen lassen, um die Kosten für den Bau und Unterhalt zu sparen
Aktueller Zustand des Weges / geplante Anpassungen
Ein Grossteil des Weges ist zum heutigen Zeitpunkt bereits gut begehbar und benötigt keine oder nur geringfügige Eingriffe. Der erste Streckenabschnitt führt ab Wildboden über Mähwiesen. Hier kann dem bestehenden, unplanierten, aber ebenen Fahrweg gefolgt werden. Am Ende des Fahrweges führt der Weg ein kurzes Stück querfeldein bis zum Einstieg in den Wald im Gebiet Gadamunt. Der weitere Verlauf führt in steilem Gelände durch den Gassaurawald bis zur Hochrüti. Im Waldgebiet muss der Weg auf der ganzen Strecke befestigt werden. Zur Querung mehrerer Wasserläufe sind kleine Brücken oder Stauungen anzulegen. Hierfür können vielerorts vorhandene Baumstämme genutzt werden. An den Wasserläufen sind evtl. auch kleinere Sprengungen notwendig. Insgesamt soll mit möglichst wenigen Eingriffen ins Gelände gearbeitet werden und vorhandenes Material, wie umgestürzte Bäume, verwendet werden. So können einerseits Kosten gesparrt, die Landschaft geschont, der Unterhalt vereinfacht und die Sicherheit erhöht werden. Der Weg wird starker Erosion durch Wasser und Schnee, Murgänge, Hangbewegungen und umstürzenden Bäumen ausgesetzt sein. Allzu teure und aufwendige Befestigungen lohnen sich ohnehin nicht. Nach der Querung einer letzten, breiten Rüfe verlässt die Streckenführung den Wald und gelangt auf die Hochrüti. Ab hier folgt der Weg wieder einem gut sichtbaren Trampelpfad welcher nur noch punktuell optimiert werden muss. Der Weg führt nun bergab und quert den Balenbach etwa auf Höhe der Sandgrube. Eine optionale Hängebrücke könnte einige Meter weiter oben, auf Höhe der Rütihalde, entstehen und den Wegverlauf quasi steigungsfrei machen. Der vom Kanton gezeichnete Verlauf entspricht aber dem vorhanden Trampelpfad. Ab hier wandert man auf dem bereits existierenden Weg von der Sandgrube bergauf zum Holzplatz Rütihalde und weiter auf einem ebenen Forstweg (Afrikaweg) bis zur Mündung in die Bergstrasse. Alternativ steigt man den 2025 neu erstellten Sandgrubenweg in die Gewerbezone hinab und gelangt zum Fussgängersteg entlang der Valenserstrasse. Der Weg soll mit einer Breite zwischen 1.30 und 1.50 Meter erstellt werden. Die Befahrung mit einem Quad oder einer Motorkarrete soll zu Unterhaltszwecken möglich sein. Die Breite wird durch die Erosion tendenziell abnehmen. Wie bei einem Grossteil der Wanderwege im Taminatal, sind auch im Gassaurawald Naturgefahren ein Thema. Durch die Sperrung des Weges im Winter und gezielte Eingriffe ins Gelände sind diese aber vertretbar. Die Begehungen der kompletten Strecke mit Experten der St.Galler Wanderwege, des Forstamts sowie der Baufirma haben gezeigt, dass sich der vom Kanton vorgesehen Streckenverlauf gut und sicher umsetzten lässt.
Plädoyer für die Umsetzung
Valens Tourismus hat in den vergangenen Jahren unzählige ehrenamtliche Stunden und Vereinsgeldern in das Projekt investiert und immer wieder Anläufe zur Realisierung unternommen. Nicht ohne Grund:
Geltendes Recht darf nicht einfach ignoriert werden
Bestimmungen müssen umgesetzt und Interesse der Bevölkerung gewahrt werden
Die Sergeurisstrasse hätte sonst nicht geteert werden dürfen
Einzige durchgehend autofreie Wanderwegverbindung von Valens nach Bad Ragaz bzw. ins vordere Taminatal (hochalpine Strecken ausgenommen)
Das sehr hohe Verkehrsaufkommen und Tempo auf der aktuellen Wander- / Ausweichstrecke (Valenserstrasse) macht eine Nutzung dieser nahezu unmöglich
Der Wanderweg ist ein grosser Zugewinn für Einheimische und Gäste:
Einstieg direkt im Dorf
ÖV-Haltestellen an allen Start- und Zielpunkten
geringen Höhendifferenzen (nahezu einzigartig im Kurgebiet Valens)
einmalig schöne Landschaften und Ausblicke ins Tal
Attraktive Rundwanderung in Verbindung mit der Taminaschlucht
Kein anderer Wanderweg rund um Valens-Vasön ist für eine breite Bevölkerungsschicht so gut nutzbar und verbindet gleichzeitig die Nachbargemeinden Bad Ragaz und Pfäfers
Weg erleichtert Unterhalt von bestehenden Wald- und Weidegrundstücken
Wir fordern, dass der Weg 2026 - knapp 40 Jahre später - endlich eröffnet wird.
Unsere Forderung
Eine Löschung des Weges aus dem Verzeichnis kommt für Valens Tourismus nicht in Frage. Der Weg muss gemäss Bundesrecht (Art. 7 FWG) auf jeden Fall realisiert werden. Wir fordern, dass die verantwortlichen Amtsträger beim Kanton SG, in den Gemeinden Pfäfers und Bad Ragaz sowie bei den Schweizer Wanderwegen ihrer Pflicht nachkommen. Sie müssen sich endlich mit allen notwendigen Schritten um die Umsetzung und um eine abschliessende Bearbeitung der Einsprache der Familie Brotzer kümmern. Es müssen Rechtssicherheit und klare Verhältnisse geschaffen werden. Die Interessen der Bevölkerung und das ehrenamtlich Engagement der Vereine dürfen nicht ignoriert werden.